In letzter Zeit sind wieder vermehrt Fälle von Abmahnungen bezüglich des Verpackungsgesetz im Onlinehandel bekannt geworden. Prinzipiell kann dich seit dem 01.01.2019 jeder deiner Mitbewerber über eine Anwaltskanzlei abmahnen lassen, sofern du vom VerpackG betroffen bist und noch nicht im Verpackungsregister LUCID vermerkt bist.
Das Register ist öffentlich zugänglich und auch du kannst natürlich sehen, ob deine Mitbewerber bereits registriert sind. Hier der Link zum Verpackungsregister.
Onlinehändler: Schutz gegen Abmahnungen
Prinzipiell ist die Antwort sehr kurz und simple: Registriere dich kostenlos bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister mit deinem Unternehmen und erwerbe bei einem Dualen System deiner Wahl eine Verpackungslizenz ab 7,50 Euro im Jahr.
Eine Übersicht über alle Verpackungslizenz Anbieter findest du hier.
Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Die kostenlose Registrierung mit deinen Firmendaten bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister ist in weniger als 7min erledigt. Wichtig ist, dass du dich als „Hersteller“ registrierst, auch wenn du ein eigentlich ein Onlinehändler bist. Leider ist das Beamtendeutsch an der Stelle sehr missverständlich. War aber nicht anders zu erwarten.
Sobald du die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister hinter dich gebracht hast, geht es weiter mit der Lizenzierung bei einem Dualen System deiner Wahl. Dafür musst du dir vorab überlegen, aus welchem Material deine Verpackungen bestehen und wie viel KG Verpackungsmüll du ca. pro Jahr an deine Kunden versendest.
Wie du deine Verpackungsart bestimmst und die KG berechnest, findest du ausführlich hier geklärt.
Mit der Information (Verpackungsart + KG) kannst du nun die Preise der verschiedenen Verpackungslizenz Anbieter vergleichen. Jeder Anbieter hat einen online Kalkulator, den du zur Preiskalkulation nutzen kannst.
Kennst du schon unseren kostenlosen Vergleichs-Service? Mehr Infos findest du hier.